Darf Berufskolleg Original und beglaubigte Kopie verlangen?

3 Antworten

Vielleicht war das missverständlich ausgedrückt oder Du hast nicht richtig gelesen.

1. Wenn man eine beglaubigte Kopie vorlegt, muss man das Original nicht vorzeigen. Oder

2. Wenn man das Original vorzeigt und die Schule sich auf eine (unbeglaubigte) Kopie selbst einen Stempel drückt "Original hat vorgelegen", dann muss man sich nicht um eine beglaubigte Kopie kümmern. Aber natürlich das Original nicht abgeben, sondern nur vorzeigen.

Schicken Schulen denn Emails, auf die man nicht antworten kann mit einer Nachfrage?

FOR kenne ich auch nicht, höchstens FOS.

FOR bedeutet in dem Zusammenhang wohl Fachoberschulreife.

Das Original musst du behalten. So wohl nur gezeigt werden.