Darf bei der Rückzahlung des Bafög, das Pflegegeld von der Mutter mitbrechnet werden??

1 Antwort

Das Einkommen, das Du durch die Pflege Deiner Mutter bekommst fällt unter den Begriff "Übungsleiterpauschale" und hier gilt ein Jahresfreibetrag von 2100 €, bevor es Einkommenssteuerpflichtig wird. Nicht einkommenssteuerpflichtig wird auch bei der Berechnung des Bafögs aussen vor gelassen.

Lies auch mal das hier durch: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php