Darf Arzt Vergütungsforderung gegen Patienten an ein Inkassounternehmen abtreten?

2 Antworten

Kein Arzt ist verpflichtet seine -Privatrechnungen- über die privatärztliche Abrechnungsstelle abzuwickeln. Er kann die Rechnungen auch selbst schreiben, und wie jeder andere auch, seine Forderungen verkaufen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mit der Privatlqidation nichts zu tun. Sie sind ausschließlich für die GKV zuständig - und da geht das nicht. Der Vertragsarzt dort muss über die KV nach Punktewert abrechnen.

Die Unterschiede sind wichtig. Wenn nämlich ein GKV Patient sogenannten IGEL Leistungen beim Arzt zustimmt, wird dieser privat abrechnen, wie oben beschrieben.

Die Bedenken sind sicher begründet. Mein Arzt hat die Sache so gelöst, dass er darüber informierte und um Zustimmung bat, dass er über eine Abrechnungsstelle seine Forderung geltend macht. Ich wusste zunächst nicht warum; aber deine Frage liefert mir jetzt auch eine Begründung.