Darf Arbeitgeber Arbeitnehmer vorschreiben, wo er sein Betriebliche Altersvorsorge abschließt?
Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wirklich vorschreiben, wo er sein Betriebliche Altersvorsorge abschließen darf, bzw. darf er bestimmte Anbieter ausschließen?
1 Antwort
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber muss ihm mindestens ein Angebot machen.
Das Altersvermögensgesetz garantiert jedem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, das heißt Umwandlung eines Teils seines Gehalts in Beiträge zur Altersvorsorge. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auf Wunsch die Möglichkeit geben, über den Betrieb für sein Alter vorzusorgen. Dabei gibt es fünf Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge - auch "Durchführungswege" genannt.
Besteht für die Branche oder das Unternehmen bereits eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds, darf der Arbeitgeber den Anspruch auf diese Formen beschränken. In anderen Fällen kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
Hier geht es weiter:
http://www.ihre-vorsorge.de/betriebliche-altersversorgung/grundlagen.html