Darf AG anfallende GEZ-Gebühren für den Radio des Mitarbeiters steuerfrei übernehmen?
Mein Arbeitgeber übernimmt die vierteljährl. anfallenden GEZ-Gebühren für meinen Radio am Arbeitsplatz. Neulich meinte er, er müsse diese übernommenen Kosten als sog. geldwerten Vorteil über meine Lohnabrechnung versteuern. Stimmt das?
1 Antwort
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Das ist richtig. eigentlich hat man mit der GEZ Gebühr alles bezahlt (acuh das Autoradio), nur eben nicht, wenn man ein Radio am Arbeitsplatz hat.
Wenn aber der Chef die Radios im Betrieb auf Betrib anmeldet, wird die Steuer gespart, die er sonst (pauschal) für Radiogebühren der Mitarbeiter zahlt.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986