Dachdeckerrechnung - Unterschreitung der Mengen?

2 Antworten

Wir rechnen das immer nach Angebot ab!"

Angeboten war Leistung nach Stückpreis bzw. Aufmass; es ist kein Festpreis, was offenbar der Anbieter mit seinem Spruch behaupten will. Die berechnete Leistung für die 6 m würde ich kürzen, aber wende Dich zuvor an die zuständige Handwerkskammer.

Es hängen noch mehr Positionen dahinter.

Ich verstehe nicht, was Du damit sagen willst.

Und was ist damit: " verpflichtet mich zur Materialabnahme"? Zumindest dürfte ihm das Material gehören, also ausgehändigt werden.

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Streichen kann man eine Wand.

Zahlung verweigern ist etwas anderes.

Tu es doch einfach.

Aber die Arbeiten wurden ja nicht ausgeführt. es sind insgesamnt ca. 600 € mit unterbau, Gesimse,....

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