COEO Inkasso?

 - (Recht, Inkasso, Klarna)

4 Antworten

Das erste Schreiben von COEO müsstest du demnach auch ignoriert haben. Wenn dem so ist, sind die Inkassokosten so korrekt.

Mahngebühren wären für eine einzelne Mahnung m. E. schon zu hoch, 2,50 € sind normalerweise die Grenze für einen einfachen Brief. E-Mail-Mahnungen sind irgendwo im Bereich von 0,00 € bis maximal 0,50 € anzusiedeln.

Du kannst die Inkassokosten natürlich auch ignorieren und hoffen, dass Coeo die einfach ausbucht. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht, möglicherweise hast du dann irgendwann einen Mahnbescheid im Briefkasten.

Die Frage ist auch: Hast du vor, in Zukunft nochmal mit Klarna Geschäfte zu machen? Wenn ja, solltest du zumindest die Inkassokosten bezahlen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
  • Mahnkosten 2,50 € pro Brief als Maximum, für eine Email exakt gar nichts.
  • Inkassokosten unterliegen einer Staffellung seit einigen Monaten, je nachdem wie oft das IB aktiv werden "muss". Das ist rechtlich auf den ersten Blick in Ordnung. Würde ich jedoch trotzdem nicht zahlen, wenn durch Befriedigung der Ansprüche von Spotify die Sache erledigt wäre.
  • Zinsen sind unstrittig und von dir zu leisten.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Zahlen. Du bist noch günstig dabei. Und nächstes Mal besser aufpassen. Bestenfalls lässt man sowas abbuchen und gut ist.

Du hast bereits Antworten auf dein Frage bei GF bekommen.

Die Gebühren sind rechtens und zu bezahlen.

Für einen zugemüllten E-Mailpostfach kann weder Spotify, Klarna noch das Inkasso was.

Unterm stricht kommst du aktuell sogar besser weg als wenn sie die regulären Gebühren verlangen würden. Über die Mahngebühren kann man sich streiten, da diese mit 3,60 € nicht nur zu hoch, sondern sogar unzulässig wären da keine Post verschickt wurde vom Gläubiger.

oder eben ignorieren und ins Leere laufen lassen?

Da läuft nichts ins Leere.

Der nächste Schritt wäre eine Adressermittlung (neue Gebühren), mehr Inkassogebühren und Mahn- und Vollstreckungsbescheid

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Langjährige Inkassoerfahrung.

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