CMI Wealthmaster-Classic Horrortrip

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bezweifle, dass für Gebühren, Vermittlerprovosion etc. 42% beträgt. Vermutlich handelt es sich um ein fondsgebundenes Produkt mit entsprechendem Risiko.

Das BGH-Urteil 2012 bezieht sich auf bestimmte Klauseln, den Rückkaufswert und Stornoabschlag von klassischen Lebensversicherungen. Da es sich hier (offenbar) nicht um eine klassische Versicherung handelt und Du nicht gekündigt, ist dieses Urteil leider nicht anwendbar.

Ganz untätig würde ich an Deiner Stelle trotzdem nicht bleiben. CMI hatte ja wegen Falschberatung in letzter Zeit ziemlich viel Stress, da würde ich mit Hilfe eines Anwalts versuchen, einen Ausgleich zu fordern. Die Chancen sind glaube ich nicht schlecht.

Vielen Dank für die Einschätzung. Ich werde Ihrem Rat folgen, und anwaltlichen Rat hinzuziehen.

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Nun, ich bin einer derer, die "Hilfe anbietet". Tatsächlich aber Hilfe, und die muss auch im ersten Moment kein "saurer Apfel" sein. Wenn Sie Lust haben, so sehe ich mir das gerne einmal (wie immer kostenfrei) an. Bei dem WM classic Ratensparprodukt allerdings muss man sehr detailliert auf die Beratungssituation achten. Schlussendlich hat der BGH nur bei dem WM Noble die Eigenschaft als Kapitalanlage bejaht. Ansatz ist hier Intransparenz, Zurechnung von Hochrechnungen, falsche Veranlagung und Ungleichbehandlung im Fonds.

Fondspolicen der Clerical Medical sind in letzter Zeit wiederholt von der Rechtsprechung überprüft worden. Abschließende Entscheidungen des BGH gibt es zwar noch nicht (wegen Rückverweis an die unteren Instanzen), aber die Chancen für Schadensersatz stehen garnicht so schlecht:

http://kuerzer.de/sMaWdtiz0

Ein abschließendes Urteil über etwaige Ansprüche kann man Dir nicht hier in diesem Forum geben. Da mußt Du schon in den sauren Apfel beißen und trotz der nicht unerheblichen Kosten einen Rechtsanwalt beauftragen. Im Internet bieten gerade zu diesem Thema eine Vielzahl von Kanzleien ihre Dienste an und anwaltliche Hilfe kannst Du auch deswegen gut brauchen weil es wohl arg blauäugig sein dürfte, anzunehmen, dass Dir die Versicherung freiwillig Schadensersatz leistet.

Vielen Dank. Es ist klar, dass es ohne Anwalt nicht geht.

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