Chef nach Darlehen fragen - was muss man beachten?

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Bis zur Höhe von 2.600,00 Euro kann ein Arbeitgeber sogar ein Darlehen zinslos geben. Die gesparten Zinsen stellen keinen geldwerten Vorteil dar, d. h. sie müssen nicht versteuert werden.

Liegt der Darlehensbetrag über 2.600, sollte ein marktüblicher Zinssatz verlangt werden. Bei einem marktüblichen Zinssatz entsteht kein steuerlicher Vorteil (BFH, 04.05.2006 - VI R 28/05, BStBl. II 2006, 781). Liegt der verlangte Zinssatz unter dem marktüblichen Wert, ist die Differenz steuerpflichtig.

Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass ausreichende Bestimmungen über Laufzeit, Verzinsung, Tilgung und Sicherheit Darlehens getroffen werden. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um zugeflossenen Arbeitslohn und damit um steuerpflichtige Bezüge.