Mein Büro ist gleichzeitig meine einzige Wohnung, ist das machbar?

2 Antworten

Nein, der geamte Inhalt der Wohnung sicherlich nicht, denn Wohnen ist Privatsache und zum Wohnen gehört nun auch mal Schlafen und Essen dazu, also kann das Bett nicht zu den "Betriebskosten" gezählt werden und der Kühlschrank auch nicht.

Beim übrigen Inhalt müsste man jeweils gucken. Sicherlich sitzt du auch mal privat woanders als auf der Bettkante.

Im Übrigen kann auch nicht die gesamte Wohnung als Arbeitszimmer angesetzt werden, da du dich dort offenbar auch privat aufhältst. UNd dafür brauchst  du mindestens einen Raum.

Ich schlafe auf dem Sofa, welches ich für den Empfang von Klienten benötige. Der Kühlschrank gehört selbstverständlich zu den Betriebskosten, genauso wie die Kaffeemaschine.

Ich möchte nicht ein Zimmer als Arbeitszimmer sondern die gesamte Wohnung als Geschäftswohnung oder Bürofläche deklarieren. Dass ich mich dort privat aufhalte das weiß niemand; offiziell ist dies nicht der Fall!

Meine Frage: Was muss ich hierbei beachten?

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@yyaux

Dass ich mich dort privat aufhalte das weiß niemand; offiziell ist dies nicht der Fall!

Was für eine Antwort stellst du dir denn jetzt vor?

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@EnnoWarMal

Deine ehrliche Meinung. "Z.B. Ja da hast du Recht, das kannst du machen" oder "da wäre ich vorsichtig, weil..." 

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@EnnoWarMal

Ich will mal behaupten, er sucht einen Weg seine Steuerzahlung zu optimieren. Hoeneß lässt grüßen.

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@TopJob

das ist alles ein fiktives Beispiel. Möchte nur wissen welche Möglichkeiten einem zustehen

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wenn das Finanzamt begründete Zweifel hat, wird es sehr genau prüfen.

Mit ist ein Fall bekannt (von einem Prüfer erzählt), in dem eben jemand ein Haus als Wohnsitz angegeben hat. Das Finanzamt konnte anhand der Funkzellenortung (ja, auch das darf das Finanzamt, allerdings Antrag bei der Staatsanwaltschaft notwendig ....  der Antrag wird i.d.R. positiv beschieden, da es sich um Steuerhinterziehung handelt) nachweisen, dass er sich NIE an dieser Adresse aufgehalten hat.

War verdammt teuer .....

Also meiner Logik zufolge kann man damit nur nachweisen, dass diese SIM-Karte nicht in jener Funkzelle aktiv war. Oder trug der Protagonist eine elektronische Fußfessel?

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@EnnoWarMal

mir ist nur bekannt, dass das Finanzamt nachweisen konnte, dass in der Funkzelle der angeblichen Wohnung nie eingeloggt war.

Ich glaube nicht, dass der Prüfer (Umsatzsteuer-Sonderprüfer) hier Märchen erfunden hat

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