´Bürge nicht mehr Kreditwürdig

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Wenn das Darlehen vor zwei Jahren abgeschlossen wurde, dann dürfte noch nicht viel getilgt worden sein.

Die wesentliche Frage ist nun, ob die Mutter einfach nur für das Darlehen gebürgt hat oder ob sie ihr Haus mit einer Grundschuld belastet hat.

Im ersten Fall wären zunächst mal Deine finanzielle Leistungsfähigkeit und Deine Sicherheiten im Vordergrund. Wenn die Bank Dir zutraut, das Darlehen weiter zu bedienen und Du entsprechende Sicherheiten für zumindest einen Teil des Darlehens alleine beigebracht hast, dann könnte das gutgehen. Allerdings könnte eine weniger freundliche Bank durch Wegfall der Sicherheit des Bürgen natürlich auch weitere Sicherheiten verlangen und bei Nichterfüllung das Darlehen kündigen und einfordern.

Im zweiten Fall wäre das Darlehen durch eine Grundschuld auf dem Haus der Mutter belastet, d.h. der Verkauf des Hauses wäre so nicht möglich, ohne die Grundschuld zu tilgen. Damit wäre das Darlehen wahrscheinlich zu tilgen und der Differenzbetrag zum Erlös als Mittel für die Pflege zu verwenden. Sollten weitere Mittel notwendig sein, könnte dies bei Dir als für die Mutter unterhaltspflichtigem Kind angefragt werden.

Solange Du pünktlich Deine Raten zahlst wird Dir keine Bank der Welt den Darlehensvertrag kündigen, also bleib mal schön easy. Wollen wir wetten das jetzt wieder irgendein Oberlehrer seinen Kommentar absetzt, von wegen "die Bank kann aber doch unter bestimmten Voraussetzungen, wenn Ostern und Weihnachten auf einen Tag fallen oder in China ein Sack Reis umfällt das Darlehen doch kündigen."