Buchführung mit Gottes Hilfe

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch bei den Kirchen ist die Doppik eingekehrt.

Allerdings unterliegen natürlich die Zweckbetrieb (Krankenhaus GmbHs usw.) den normalen Pflichten des Gesellschaftsrechts.

Jedoch hat vor allem die katholische Kirche, dass nicht einmal alle Vermögensteile/-gegenstände erfaßt, geschweige denn bewertet sind.

Man sieht das auch an solchen "Unfällen" wie im Bistum Limburg.

blackleather 
Fragesteller
 12.01.2014, 16:24

Na, jedenfalls haben die in Limburg für die nächsten Jahrzehnte ordentlich AfA-Volumen, ne?

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wfwbinder  12.01.2014, 16:37
@blackleather

ja, obwohl man da sogar prüfen könnte um das eine sofortige Abschreibung auf den geringeren Teilwert möglich sein könnte.

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blackleather 
Fragesteller
 12.01.2014, 16:49
@wfwbinder

Wohl derzeit eher noch nicht:

"Der Teilwert eines neu hergestellten oder angeschafften Wirtschaftsguts entspricht nach der vom BFH aufgestellten Teilwertvermutung in der Regel den Anschaffungs- und Herstellungskosten, bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern vermindert um die AfA. Dies beruht auf der Annahme, dass die Wiederbeschaffung Aufwendungen in derselben Höhe erforderlich machen würde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Januar 1978 VIII R 31/75, BFHE 124, 441, BStBl II 1978, 335; vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269; Senatsbeschluss in BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828)."

(BFH-Urteil vom 28.06.2001 - IV R 40/97; BStBl II 2001, 717)

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wfwbinder  12.01.2014, 17:27
@blackleather

Es war mehr scherzhaft gemeint und heimlich hatte ich im Hinterkopf die Anschaffungskosten eines funktionierenden Erzbischoffs. ;-) :-)

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blackleather 
Fragesteller
 12.01.2014, 17:50
@wfwbinder

Vielleicht kann man ja den Bischof auf seinen Teilwert abschreiben... :-))

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wfwbinder  13.01.2014, 08:00
@blackleather

bei Bischoff van Elst fällt mir nur noch aus meinem Studium der Begriff "negativer Grenznutzen" ein.

Aber wie schon Heinz Erhard sagte: "Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung."

Aber Ironie beiseite, ich finde das Organisationen die mit öffentlichen Mitteln arbeiten, verpflichtet werden sollten zumindest Prüfungseinrichtungen alle Vermögensteile aufdecken müßten.

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