Brauchwasser und Abwasser wird das bei der Grundsicherung mit verrechnet?

2 Antworten

Deine Fragestellung ist ja sehr mager. Etwas mehr an Info wäre schon angemessen.

Es gibt verschiedene Arten von Grundsicherung:

     Arbeitslosengeld 2 = ALG II = Hartz IV (SGB II = Sozialgesetzbuch 2)
     Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII)
     Sozialhilfe (SGB XII)

Gib bitte künftig genau an, um welche Art von Grundsicherung es sich handelt.
Denn nur dann kann man Dir verlässliche Antworten geben.

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Für Hamburg ist diese

Fachanweisung zu § 35 SGB XII
http://www.hamburg.de/basfi/fa-sgbxii-kap03-35/4269970/fa-sgbxii-35-kdu/

zu finden - siehe dort Punkt 5. - Mir ist bekannt, dass auch bei Hartz IV-Bezug (SGB II) in Hamburg die Wasserkosten extra bezahlt werden.

Zu Wasserkosten bei Sozialtransfer nach SGB 2 lies auch diese Ausführungen von Harald Thomé:

http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Weimarer-Land---20.03.2015.pdf

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In dieser  Diskussion im elo-forum 

Nochmal Wassergeld und Grundsicherung
https://www.elo-forum.org/grundsicherung-sgb-xii/92267-nochmal-wassergeld-grundsicherung.html

wird darauf hingewiesen, dass in der Aufschlüsselung des Regelsatzes die Wasserkosten nicht genannt werden (anders ja betreffend Strom). Demnach gehören im ganzen Bundesgebiet die Wasserkosten den KdU an und müssen übernommen werden. So wie jährlich die Betriebskostenabrechnung dem Amt vorzulegen ist, so ist dann auch die jährliche Wasserkostenabrechnung vorzulegen.

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KdU = Kosten der Unterkunft

 Laufende Leistungen für die Unterkunft, also Miete, Heizung uns sonstige unterkunftsbezogene Nebenkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen sind jeden Monat zusätzlich zum Regelsatz zu gewähren. 

Die Kosten für Strom, Gas, Warmwasser, Kaltwasser, Müllabfuhr, Kabelfernsehen, gehören nicht zu diesen unterkunftsbezogenen Nebenkosten; sie werden vom Regelsatz bereits erfasst. 

Wenn es das ist, was Du wissen möchtest.

Hallo Primus, bist Du sicher? - Wasserkosten werden in Hamburg übernommen. Und wenn kein Warmwasser aus der Leitung kommt, sondern es muss per Boiler heiß gemacht werden, gibt es einen kleinen Zuschuss dafür.

Müllabfuhr ist in den Betriebskosten enthalten.

Und wenn der Vermieter fürs ganze Haus Kabelanschluss geordert hat, taucht auch diese Gebühr in der Betriebskostenabrechnung auf und die muss übernommen werden (anders, wenn man sich privat Kabelanschluss leistet).

So bei Mietwohnungen. Ob dies anders geregelt ist bei Wohneigentum, weiß ich nicht.

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@Primus

Bei dem von Dir eingebrachten Artikel wird nur auf die Erwärmung des Wassers eingegangen, nicht um den Verbrauch des Wassers und die Wasserkosten.

Aber auch auf die Unterscheidung der Erwärmung von Wasser wird darin nicht eingegangen: Wenn das Wasser zentral erwärmt wird, kommt also ohne Boiler warm aus der Leitung, hat der Nutzer ja keine extra Strom- oder Gaskosten. Muss der Nutzer das Wasser selbst erwärmen, müssen ihn dafür Kosten erstattet werden.

Die Wasserkosten selbst gehören zur KdU.

Hier ein paar Hinweise dazu:

Hartz IV und Übernahme der Warmwasserkosten
http://www.datentransfer24.de/Arbeitslosengeld13.html

Kaltwasser und Warmwasser zahlt die ARGE!
https://www.spin.de/forum/2533/-/4d1

Es ist richtig, dass der Wasserverbrauch nicht Bestandteil der Nebenkosten ist - wird also nicht über den Vermieter abgerechnet. Der Nutzer hat einen Vertrag mit dem Wasserwerk und zahlt die entsprechenden Kosten. 

Der monatliche Abschlag wird vom Amt übernommen und im Bescheid extra aufgeführt. Die jährliche Wasserabrechnung muss dem Amt vorgelegt werden, und wie bei den Betriebskosten werden Nachzahlungen  / Guthaben verrechnet. - wie auch bei den sonstigen KdU-Beträgen wird auf Angemessenheit geachtet.

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