Braucht man beim Verkauf von Virtuellen Gegenständen einen Gewerbeschein?

1 Antwort

Bei den 400,--€ liegt offenbar eine Verwechslung mit dem Minijob vor. Wenn ein Gewerbe vorhanden ist, muß es auch genehmigt werden. Für Minderjährige gibt es da Besonderheiten zu beachten:

www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

Worüber ich allerdings grübele ist, ob das hier wirklich als Gewerbe anzusehen wäre. Erkundige Dich besser bei der zuständigen Stelle.

Ein Problem hast Du aber noch nicht gesehen: Als Minderjähriger kannst Du einen Geschäftsbetrieb nur dann betreiben, wenn die Eltern dem zugestimmt haben UND eine Genehmigung durch das Familiengericht vorliegt, § 112 BGB. Sofern dem nicht genügt wird, wären alle von Dir abgeschlossenen Verträge unwirksam.