Braucht man beim Verkauf von Virtuellen Gegenständen einen Gewerbeschein?
Ich möchte einen Minecraft-Server machen und auch die Funktionen der Spenden einfügen. D.h. ich möchte das man sich z.b. verschiedene Sachen mit echtem Geld kaufen kann z.B. einen Rang oder ingame Geld.
Ich habe gehört das man pro Monat bis zu 400 Euro verdienen darf ohne ein Gewerbeschein zu beantragen <- Stimmt das ?
Wenn ja wäre das gut dan ich bin U18 und kann alleine noch keinen beantragen soweit ich weiß .
Bitte helft mir. MFG SucheAntworten.
1 Antwort
Bei den 400,--€ liegt offenbar eine Verwechslung mit dem Minijob vor. Wenn ein Gewerbe vorhanden ist, muß es auch genehmigt werden. Für Minderjährige gibt es da Besonderheiten zu beachten:
www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
Worüber ich allerdings grübele ist, ob das hier wirklich als Gewerbe anzusehen wäre. Erkundige Dich besser bei der zuständigen Stelle.
Ein Problem hast Du aber noch nicht gesehen: Als Minderjähriger kannst Du einen Geschäftsbetrieb nur dann betreiben, wenn die Eltern dem zugestimmt haben UND eine Genehmigung durch das Familiengericht vorliegt, § 112 BGB. Sofern dem nicht genügt wird, wären alle von Dir abgeschlossenen Verträge unwirksam.
hmm, worüber ich grübele: was bitte ist ein minecraftserver?