Bodenbeläge, muss ich den 30 Jahre alten Teppich ersetzen?
Hallo.
Ich bin vor 7 Jahren als direkter Nachmieter in ein Häuschen gezogen, habe im letzten Jahr mit Absprache mit dem Vermieter neue Böden verlegt , die Böden die drinn waren sin d wie gesagt schon mehr als 20 Jahre alt gewesen (Teppich), im Wohnzimmer war der Teppich so angeklebt das ich drei Tage brauche sie zu entfernen, nun fiel die Entscheidung zum Auszug und dementsprechend habe ich da kein laminat mehr legen lassen (im Wohnzimmer), der Vermieter hat das auch gesehen bzw. wusste darüber bescheid. Jetzt kam er gestern und sagte das er nicht glaubt das ich den Übergabe Termin einhalten kann, da der boden ja nicht gemacht ist, er äußerte das er noch nie einen Anwalt einschalten musste und das am 1. des folgenden Monats der neue Mieter mit Möbelwagen vor der Tür steht, und müsse er ihn vertrösten muss ich die Unterbringungskosten und Mietausfall bezahlen.... Ich weiß aber das er das Haus erst 1 Monat nach meinen Auszug vermieten will, und das er den Nachmieter das ohne Teppiche vermieten will. Nun hab ich aber trotzdem ein wenig bammel das es nicht nur gelaber von ihm ist...... Was kann ich tun.....??????
1 Antwort

Tatsächlich wurde dir das Häuschen mit Bodenbelag vermietet, der unstreitig im Eigentum der Vermieters stand und diesen Zustand schuldest du demnach bei Rückgabe.
Es muss dich also nicht interessieren, wann der Nachmieter einzieht oder ob ihm das Haus wiederum mit Bodenbelag vermietet würde sondern nur, dass der VM auf Bodenbelag oder Schadensersatz der entfernten Ausstattung zum Zeitwert bei Rückgabe der Mietsache bestehen darf.

Richtig. Du darfst die Wohnung nicht einfach mit teilweise blankem Estrich durch herausgerissem Teppichboden zurückzugeben, sondern mit Bodenbelag resp. Teppichboden gleicher Qualität und Güte, wie er dir vermietet war. Den Zeitwert neu gegen alt muss dir der VM hierbei ersetzen.
Das heißt also... Das ich 30 Jahre alten Teppich ersetzten muss????