Bleibt eine Registrierung im Aktionärsportal / Hauptversammlungs-Portal erhalten, wenn man die entsprechenden Aktien verkauft und 7-30 Tage später wieder kauft?
Bei Namensaktien kann man sich i.d.R. einen Online-Zugang ins "Aktionärsportal" registrieren. Lohnt sich eine solche Registrierung nur, wenn man die Aktien auch UNunterbrochen hält über Jahre ODER erhält man bei Zurückkauf eventuell wieder die gleichen Login-Daten, weil die AG anhand Namen und Adresse erkennt, dass es "wieder der alte Aktionär" ist ???
1 Antwort
Was sich für Dich "lohnt", musst Du selbst entscheiden und wie eine Gesellschaft ihr Aktionärsportal organisiert, erfragst Du besser direkt bei der Gesellschaft. Dafür gibt es sicher keine einheitliche Struktur.