Bleiben Ansprüche der Betriebsrente rückwirkend erhalten?
Habe den AG 1999 wegen Umzug gewechselt. Damals war ich knapp 10 Jahre beschäftigt. Die Ansprüche auf Betriebsrente , nach damaligem Recht, verfielen damit. Nun hat das Europäische Parlament anders entschieden, Anspruch besteht schon nach 3 Jahren. Hat dieses auch Auswirkungen auf mich?
1 Antwort

So wie es aussieht - nein. Das EU-Parlament kann zwar Gesetze erlassen, aber soweit diese rückwirkend Änderungen erzwingen gibt es immer Konflikte mit dem Vertrauensschutz. Erst wenn dann durch Klagen und Urteile diese rückwirkende Änderung als rechtens anerkannt wird, kannst Du Dir Hoffnung machen. Oder Du gehst den Klageweg mit allen damit verbundenen Kosten und Risiken.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Mit dem Klagen ....., werde ich 'mal auf dem "Schirm" behalten.....