Bis wann muss die Sparkasse bei Tod ein P-Konto schließen?

3 Antworten

Die werden es schließen, sobald die Erbschaft geregelt ist. Also der/die Berechtigte(n) mit dem Erbschein dorthin gehen und es machen.

Unverzüglich nach Kenntnis des Todes ist ein Girokonto mit einem entsprechenden Vermerk "Nachlass" und "Kontoinhbaer verstorben am ..." zu versehen. Sollte es als P-Konto geführt worden sein, ist diese Eigenschaft unverzüglich zu beenden, da die Voraussetzung hierfür "natürliche Person" mit dem Tod entfallen ist. Schließen kann und darf keine Bank oder Sparkasse ein Girokonto wegen der Tatsache "Tod des Kontoinhabers".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung

Wer ist denn Erbe? Der ist dann doch für die Kündigung des Kontos zuständig.