Bis wann kann ein internationaler Scheck zurückgebucht werden und welche Gebühren und Spesen sind hierbei erlaubt?
Hallo Zusammen,
ich habe in Folge einer offenen Forderung von mir gegenüber einer australischen Versicherung einen Scheck in Höhe von 565 EUR (bzw. 815 AUD) erhalten und eingelöst. Mir wurde allerdings - ohne dass ich hierrüber in Kenntnis gesetzt wurde - das Geld schon vorher gutgeschrieben (es war zu keiner Zeit von einer Buchung, sondern immer von einem Scheck die Rede). Kurz gesagt: ich habe das Geld doppelt erhalten.
Jetzt, etwa drei Wochen nachdem mir der Scheck gutgeschrieben wurde, wurde er (verständlicherweise) zurückgebucht. Dabei wurde aber deutlich mehr abgebucht: 10 Euro mehr wegen Wertverlust des Euros, 40 Euro Provision für den Scheck und in einer gesonderten Buchung 58,34 Euro Bankspesen. Die Posten sind alle ursprünglich in AUD, sprich sie wurden mir vermutlich von der australischen Bank (Suncorp) der Versicherung berrechnet.
Meine Fragen: Kann mir ein Scheck einfach so (auch wenn mir das Geld natürlich nicht zustand) von meinem Konto nach drei Wochen zurückgebucht werden? Trage ich die Kosten für den Wertverlust? Sind diese Provision und Spesen für eine Rückbuchung erlaubt?
Ich gebe zu, ein bisschen habe ich abgewartet, ob die Versicherung das überhaupt merkt.
Anmerkung: Es handelt sich wohl um einen Barscheck
2 Antworten

Der Scheck ist offenkundig gesperrt worden. Das kann einem auch bei deutschen Schecks passieren. Aus diesem Grund ist seinerzeit die EC-Karte erfunden worden. Weil Scheckzahlungen so unsicher sind nämlich.
Nun liegt Australien ja nicht gleich nebenan. Da kann es schon mal dauern bis der Scheck zurück kommt.
Du hast einen gesperrten Scheck bei Deiner Bank eingereicht und der diese Kosten verursacht. Damit mußt Du für die Kosten gerade stehen.

Du wusstest also zum Zeitpunkt der Scheckeinreichung nichts davon, dass der Betrag Dir außerdem überwiesen wurde?
Du solltest Dich einmal mit Deiner Bank in Verbindung setzen, mit welchem Recht sie Dein Konto mit Kosten belasten, die Du nicht zu vertreten hast.
Mehr als der Scheckbetrag kann m.E. nicht zurückgerufen werden und eine einmal erhaltene Gutschrift kann ebenfalls nicht ohne Zustimmung des Berechtigten auch nicht teilweise rückgängig gemacht werden.