Bindet EVB an Versicherungsagentur?

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Durch die Nutzung der EVB trägt die Generali das Haftpflichtrisiko im Rahmen einer vorläufigen Deckung. Sofern noch kein Antrag aufgenommen wurde, ist natürlich auch kein endgültiger Vertrag zustande gekommen. Also in diesem Fall einen kurzfristigen Vertrag abschließen und sich zum Ablaufdatum einen anderen Versicherer suchen. Natürlich steht der Generali der Beitrag für den kurzfristigen Zeitraum zu, bei fehlendem Schadenfreiheitsrabatt kann das auch relativ teuer sein. Falls bereits ein Antrag unterschrieben wurde, kann nach Zugang der Police noch widersprochenw werden. Dann rechnet der Versicherer den Vertrag ab. Ist die erste Prämie bezahlt, bleibt nur die Kündigung zum regulären Ablauf, im Regelfall der 1.1.2011.

für nahezu jeden Versicherungsvertrag besteht ein 14 tägiges Widerrufsrecht, dessen Frist ab Zugang der Policienunterlagen beim Versicherungsnehmer beginnt.

Wenn man von diesen Widerrufsrecht gebrauch macht, wird der betreffende Vertrag seitens der Versicherungsgesellschaft rückwirkend aufgehoben und man kann das Fahrzeug ab diesem Datum bei einem anderen Mitbewerber versichern.

Sofern ein betreffender Mitbewerber den Versicherungsschutz auch rückwirkend zum ehemaligen Vertragsbeginn übernimmt (meist mit einer schriftlichen Bestätigung des Kunden verbunden, dass seit diesem Zeitraum kein Schaden angefallen ist) erlischt der Anspruch der Vorversicherung, da die neue Gesellschaft "volle" Deckung übernimmt (die eVB wird von der neuen Gesellschaft rückwirkend beim zuständigen Straßenverkehrsamt ausgetauscht).

Ist kein Versicherer zu einer rückwirkenden Deckung, sondern nur zu einer taggenauen, z.B. ab Datum der Antragstellung bereit, kann der Vorversicherer für den bei ihm versicherten Zeitraum eine Prämie verlangen