Bin Rentner und habe ca 4500 Euro als Privatperson bei ebay kleinanzeigen dazuverdient, muss ich bei Finanzamt melden?

1 Antwort

Es handelt sich dabei um private Veräußerungsgeschäfte.

Dafür gibt es eine Freigrenze von 600 EUR/Jahr (§23 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Da die Gegenstände aus einem Nachlass stammen, dürfte die Spekulationsfrist von 12 Monaten abgelaufen sein, d.h. der Veräußerungsgewinn bleibt steuerfrei (§23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Steuerfrei sind auch Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Bedarfs.

Aufgrund der Tatsache, dass die Gegenstände aus einem Nachlass stammen, kann man wahrscheinlich trotz der relativ hohen Anzahl von Anzeigen keine gewerbliche Situation unterstellen. Damit bleibt es bei privaten Veräußerungsgeschäften.

Sollte hier dennoch etwas in der Einkommensteuererklärung aufzuführen sein, so wäre das die Anlage SO.

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Es sind Dinge die sich bei mir die letzten 30 Jahre angesammelt haben und die ich jetzt verkauft habe. Ich will keine Probleme mit dem Finanzamt haben, daher nochmal die Frage, muss ich den Betrag angeben?

0
@Zlata1949

Nein.

Gandalf hat hier alles erschöpfend und zutreffend dargestellt. Respekt.

1