bin in privatinsolvenz und bekomme meine Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstattet

1 Antwort

Der AR dürfte die Fahrtkosten steuerfrei erstatten, wenn die Erstattung nicht höher ist , als der Betrag den man abziehen dürfte, also 30 Ct. pro Entfernungskilometer.

Sprich mit dem Arbeitgeber, ob er es nicht anders regeln kann. Entweder gesondert in der Lohnabrechnung ausweisen, oder für Dich noch einfacher, einfach bar gegen Quittung erstatten.