Bin ich mit haftbar?
Hallo zusammen, ich bin etwas verzweifelt und ratlos und hoffe, dass ich hier erstens richtig bin und mir zweitens geholfen werden kann.
Und zwar: Meine noch Ehefrau (haben uns vor 3 Wochen getrennt, aber bisher nicht räumlich etc. hat vor einigen Monaten eine Zahlungsaufforderung von der Inkasso Abteilung des Jobcenters bekommen für Überzahlungen aus 2020/21.
Anstatt sich mit denen in Verbindung zu setzen und das einfach in Raten abzuzahlen, hat sie anscheinend gar nicht reagiert. Jetzt habe ich vorgestern ein Schreiben vom Hauptzollamt gefunden (datiert auf den 02.08) in dem sie die Vollstreckung ankündigen, da sie besagte Forderung übernommen haben.
Auch darauf hat meine Frau anscheinend nicht reagiert. Jetzt wo ich das gesehen habe und ihr den Wisch ausgedruckt habe den man ausfüllen soll um überhaupt eine Ratenzahlung vereinbaren zu können, lese ich das die nicht nur von ihr alles mögliche angegeben haben wollen, sondern auch von mir (Arbeitgeber, Lohn etc.)
Ich habe im Juni diesen Jahres nach 6 Jahren meine Privatinsolvenz beendet und war froh endlich schuldenfrei zu sein.
Irgendwie kann mir kein Mensch beantworten ob ich dafür mit haftbar gemacht werden kann, oder ob das quasi ihre Schulden sind. Die eine Hälfte meint so, die andere so.
Meiner Frau ist das ganze ziemlich egal, weil die verdient eh nur knapp 900 und ist der Meinung ihr Stunde überall im Leben zu jeder Zeit eine Ratenzahlung zu. Und das wären ja ihre Schulden etc.
Beim Hauptzollamt bekomme ich niemand ans Telefon. Ich würde es ja bezahlen, wenn ich's mal eben so locker übrig hätte... Hauptsache ich habe meine Ruhe und vorallem keinen Stress im Sinne von Kontopfändung oder Pfändung ab Arbeitgeber.
Kennt sich vielleicht jemand hier mit sowas aus?
Und nein wir leben mittlerweile nicht mehr vom Jobcenter falls das relevant ist. Ich verdiene knapp 1,6 netto und bezahle davon alle Fixkosten, weil ich genau auf diese Geschichten keine Lust habe.
1 Antwort
Soweit ##ihr damals verheiratet ward udn zusammengelebt habt, ward Ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Damit haftest Du auf jeden Fall.