Bin ich als Freiberufler bei krankheitsbedingtem Ausfall Schadenersatzpflichtig?

4 Antworten

greift evtl. eine Berufshaftpflicht ? Keine Ahnung, muss man sich nicht irgendwie gegen solche Schadenersatzforderung absichern, gerade als Freiberufler ? Zumindest müssten die Verträge den Fall des Falles regeln. K.

Also generell scheint sich eine Pflichtversicherung hauptsächlich auf Berufe im Gesundheitswesen und Architekten bzw- Bauingenieure zu beschränken. Wissenschaftler und Künstler müssen anscheinend - neben vielen anderen Berufsgruppen - keine Versicherung abschließen. Grundsätzlich kann man sich aber per Ausfallversicherung oder Veranstaltungsversicherung geeignet zielgerichtet, und per allgemeiner Haftpflicht allgemein absichern, wie ich mir gerade angelesen habe. Ich persönlich frage mich zwar, was ein Maskenbildner wohl für Berufsrisiken hat, aber nun ja, vielleicht verklagt ihn ja ein Artist, nachdem er von der Schminke einen anaphylaktischen Schock bekommen hat...

Bei Musikern, die generell eher am Hungertuch nagen, frage ich mich aber ernsthaft, ob es denn unbedingt sein muss? Ist es nicht Sache des Orchesters bzw. in meinem Fall der Musikschule, gegebenenfalls Ersatz vorzuhalten? Wenn nicht - wie lange muss ich denn den Ersatz bezahlen, so ich selbst nicht einsatzfähig bin?

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Hallo,

das kommt auf den Vertrag an, der mit der Musikschule besteht. Wenn es dazu keine Regelungen gibt, meine ich, muss die Schule sich selbst um Ersatz bemühen. Sie zahlt Dir ja in dieser Zeit nichts.

Anders wäre es nur, wenn Du durchgehend auch bei Krankheit bezahlt wirst. Dann bist Du für die Erbringung der Leistung zuständig.

Oha, da versucht die Musikschule also ihre eigenes Betriebsrisiko auf Dich abzuwälzen.

Ich glaube nicht, dass das klappen wird.

Kein Vertrag - kein Lohn - und jetzt verklagen? Das wird vor Gericht lustig ...;-)

Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Sieh der Sache gelassen entgegen. Falls tatsächlich eine Klage bei Dir eintrudelt, geh zum Anwalt deines Vertrauens und lass den mal machen.

Hallo,

wenn man Verträge unterschreibt, sind beide Seite verpflichtet, sie einzuhalten. Wenn das nicht passiert, kann die eine Seite von der anderen grds. Schadensersatz verlangen.

Die meisten Musiklehrer vermeiden das, indem sie die Stunden nach der Erkrankung später nachholen.

Es ist sinnvoll, sich vor der Vertragsunterschrift über die Themen kürzere und längere Arbeitsunfähigkeit Gedanken zu machen.

Es gilt auch eine Pflicht zur Minderung des Schadens. Überhöhte Gebührensätze bzw. Kosten für überqualifizierte Personen können ggf. gekürzt werden.

Hilfreich ist es, wenn man zukünftig für solche Situationen eine selbstbeschaffte inoffizielle Vertretung hat.

Ggf. Hilfe bei einem Berufsverband holen.

Gruß

RHW