Bin bei der Künstlersozialkasse versichert und werde einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Bleibe ich bei Genehmigung bei der KSK?

1 Antwort

Hallo Faultier1957,

Sie schreiben:

Bin bei der Künstlersozialkasse versichert und werde einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Bleibe ich bei Genehmigung bei der KSK?

Antwort:

In der Regel und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen geht es in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) weiter!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217498/publicationFile/52566/R0815.pdf

Wer wird Mitglied in der KVdR?

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt.

Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, für den besteht auch in der sozialen Pflegeversicherung eine Versicherung.

https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/leistungen.html

Auszug:

Leistungen

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; der andere Beitragsanteil wird über die Künstlersozialversicherung finanziert. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten ("Verwerter").

Für die Durchführung der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung ist die Künstlersozialkasse (KSK) aber nicht zuständig.

Sie meldet die versicherten Künstler und Publizisten lediglich bei den Kranken- und Pflegekassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen) und bei der Datenstelle der Rentenversicherung an und leitet die Beiträge an die zuständigen Träger weiter.

Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis (Rente, Krankengeld, Pflegegeld etc.) erbringen ausschließlich der zuständige Rentenversicherungsträger und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

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Fazit:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217498/publicationFile/52566/R0815.pdf

Niemand hier bei GF kennt die Details Ihrer Versicherten-Chronik!

Lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Krankenkasse vor Ort gründlich und individuell beraten, dann sind Sie auf der sicheren Seite!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung