Billig gekauftes Auto mit Gewinn weiter verkaufen - ist das steuerfrei?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also über die Antworten hier muss man sich mal wieder wundern. Was für ein Glück, dass sie am Ende zufällig auf das richtige Ergebnis hinauslaufen, nämlich dass eine Einkommensteuer nicht anfällt.

Aber die Begründungen - wenn überhaupt welche gegeben werden - sind erschreckend.

NATÜRLICH ist ein Auto ein Wirtschaftsgut. Und NATÜRLICH ist es innerhalb eines Jahres nach Anschaffung verkauft worden, so dass es hier eigentlich zur Besteuerung kommen würde.

Aber: Der Gesetzgeber hat einen Satz eingefügt in § 23 (1) Nr. 2: "Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs". Und das gilt ab dem 15. Dezember 2010. Und nach ständiger Rechtsprechung (siehe H23 EStH) ist ein Gebrauchtwagen ein solcher Gegenstand.

Deshalb fällt hier keine Steuer an.

Das ist ein privates Geschäft - wie sollte das Finanzamt davon erfahren ???

Bisher ist der Autoverkauf von privat an privat keine wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Gewinn, wenn es sich um ein Auto handelt. Und es ist auch nirgendwo festgeschrieben, dass man es nicht teurer weiterverkaufen darf.

Sollten es jedoch schon mehrere Autos im Jahr sein, dann ist es schon ein Gewerbe mit allen steuerlichen Konsequenzen.