Bilanzgewinn oder -verlust: Besteuerung
nehmen wir an, eine Firma erzielt durch die Aufwertung (bzw. Abwertung) einer Beteiligung einen Bilanzgewinn (bzw. -verlust). Wie ist das dann mit der Besteuerung? Werden auf diesen Bilanzgewinn (bzw. -verlust) Steuern fällig?
Beispiel:
ABC erzielt einen durch Aufwertung um 10 Mio Euro höheren Gewinn in D (anstelle von 50 Mio Euro ohne die Aufwertung) . Um wieviel ändern sich die zu zahlenden Steuern?
2 Antworten

Es kommt darauf an, ob es sich bei der Beteiligung um eine Beteiligung an einer KapGes handelt oder nicht. §8b KStG stellt solche Gewinne, die aus der Beteiligung an einer KapGes entstehen, zu 95% steuerfrei. Es gibt aber auch da Ausnahmen (Finanzdienstleister).

Entsprechend.
Abschreibungen vermindern den Gewinn, es kommt dann auf die Höhe der Gewerbesteuer an, wieviel sich der Steuerbetrag ändert.
Wenn später wieder eine Zuschreibung vorgenommen wird, entsprechend.
Nur noch zur Begriffsbestimmung, nicht der Bilanzgewinn ist die Besteuerungsgrundlage, sondern der Jahresüberschuss.
Bilanzgewinn ist als Bilanzposten ein Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft (setzt sich aus Vortrag, entnahmen aus dem Bilanzgewinn und Jahresüberschuss,-fehlbetrag zusammen).