Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) trotz Fernstudiums?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage muss anders gestellt werden:

Stehst du dem Arbeitsmarkt weiterhin vollständig zur Verfügung, hast du einen Anspruch auf ALG 1 - denn die Arbeitsvermittlung wird dir weiterhin Stellenangebote zukommen lassen, und kann auch erwarten, dass du diese annimmst.

Wenn also das Fernstudium neben der Arbeitsaufnahme möglich ist, also kein Problem.

Ansonsten verlierst du deinen Anspruch auf ALG 1, und die Finanzierung deines Studiums müsste dann mit BaFöG, einem Stipendium oder einem Studiendarlehen erfolgen...

Die Arbeitsagentur formuliert das so:

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund eine Ihnen von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten oder durch Ihr Verhalten das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses vereiteln.

Danke, das hilft mir zum Verständnis.

Mit anderen Worten, ich darf mich nicht einfach "nur" arbeitslos melden, ich muss mich arbeitssuchend melden, um ALG I überhaupt beziehen zu können.

Tu ich das nicht, habe ich so oder so keinen Anspruch auf ALG I.

:(

Das wird schwer... (Stipendium ist schon "eingerechnet" - darauf beruhten meine Berechnungen. Und noch ein Darlehen? Bafög ist nicht möglich, da ich bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe seufzt )

0