Betriebsstrom und Schornsteinfeger in den Heiznebenkosten?

1 Antwort

Als erstest prüfst Du deinen Mietvertrag! Dort muss stehen, welche Betriebs-/Nebenkosten abgerechnet werden bzw. werden dürfen.

Schornsteinfeger und Allgemeinstrom sind umlagefähig, das darf gemacht werden.

Und Du kannst keinen Rechtsanspruch daraus herleiten, wenn der Vermieter das in den letzten Jahren zwar durfte, aber nicht gemacht hat.

Hat der seinen Fehler bemerkt und es ist so auch im MV geregelt, darf er für die Zukunft diese Positionen auch abrechnen.