Betriebsstrom und Schornsteinfeger in den Heiznebenkosten?
In der Abrechnung von ista sind 2020 zusätzlich Betriebsstrom und Schornsteinfeger zu den Gebühren Verbrauchserfassung aufgeführt worden. In den vergangenen 23 Jahren waren diese Kosten nicht ein einziges Mal in der Rechnung enthalten und die Gebühren Verbrauchserfassung lagen immer so um die 400 €. Nun kommen noch ca. 300 € dazu. Ist das neu in der Heizkostenabrechnung und ist das rechtens?
1 Antwort
Als erstest prüfst Du deinen Mietvertrag! Dort muss stehen, welche Betriebs-/Nebenkosten abgerechnet werden bzw. werden dürfen.
Schornsteinfeger und Allgemeinstrom sind umlagefähig, das darf gemacht werden.
Und Du kannst keinen Rechtsanspruch daraus herleiten, wenn der Vermieter das in den letzten Jahren zwar durfte, aber nicht gemacht hat.
Hat der seinen Fehler bemerkt und es ist so auch im MV geregelt, darf er für die Zukunft diese Positionen auch abrechnen.