Betriebsrente der witwe?

3 Antworten

Selbst bei in Scheidung lebenden Paaren, hat im Falle X die hinterbliebene Person Anspruch auf Witwer/n-Rente.

Was ist denn mit der Formulierung „gelöst“ überhaupt gemeint? Um welches Recht handelt es sich dabei? Gelöst habe ich mal im Zusammenhang mit katholischem Kirchenrecht gehört, aber diese Formulierungen ist sonst so nicht üblich.

Ist das von dir zitierte, die vollständige Formulierung der Klausel? Bei einer Scheidung würden auch die Ansprüche einer Betriebsrente im Rahmen des Versorgungsausgleichs zum Teil auf den bisherigen Ehegatten übertragen. Ist man nicht geschieden, gilt man weiter als verheiratet, somit hat die Ehefrau auch einen Anspruch auf die Rente. Ausnahmen gibt es, wenn die Ehe erst nach Renteneintritt geschlossen wurde.

Gar nicht!

Gelöst bedeutet für mich geschieden.

Getrennt lebend bedeutet für mich, dass die Ehe noch besteht.