Betrag auf dem Konto höher als pfändung bzw zu viel gepfändet?

3 Antworten

Ist dann der Gläubiger dazu verpflichtet mir das Geld was über den pfändungsbetrag hinaus bei seinem Konto angekommen ist wieder zurückzuüberweisen ?

Das sollte normalerweise passieren, das Geld steht ihm ja nicht zu. Das solltest du aber mit dem Gläubiger klären.

Und wenn es sich um einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss handelt, dann solltest du bedenken, dass zum eigentlichen Pfändungsbetrag noch die Gerichts- und Anwaltskosten (Verfahrensgebühr) und die Zustellungskosten des Gerichtsvollzieher, sowie laufende Verzugszinsen noch dazukommen.

Woher ich das weiß:Beruf – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Sollte das tatsächlich der Fall sein, lauft das nun mal umgekehrt ab!

Nicht der Gläubiger darf seinem Geld hinterher rennen, jetzt bist Du mal dran! 😜😁😎

Alles klar vielen Dank ☺️

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Zu bezahlen durch die Drittschuldnerin (Ihre Bank) ist ausschließlich der gepfändete Betrag; hierzu gehören auch etwaige Verzugszinsen, RA-Kosten, Gerichtsvollziehergebühren ...

Wenn doch einmal zu viel überwiesen wurde, wäre der Zahlungsempfänger rechtsgundlos bereichert und müsste die Überzahlung an Sie zurück überweisen.

Woher ich das weiß:Beruf – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung

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