Besuchsrecht bei möblierten WG-Zimmer?

2 Antworten

Du hast zwei Probleme:

1. Wenn es deinem Vermieter nicht gefällt, kann er dein möbliertes Zimmer ohne Angabe von Gründen jeweils zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen.

2. Er kann je nach Größe deiner Mietfläche die Zustimmung verweigern wegen Überbelegung.

Ich würde es in meinem eigenen Haus auch nicht lustig finden, wenn dort auf einmal eine zweite Person in meiner Küche und in meinem Bad rumturnt. Ganz abgesehen von den zusätzlichen Kosten für Wasser, Strom, etc. Du solltest dich schnellstmöglich nach einer neuen Bleibe umschauen. Sobald sich dein Vermieter anwaltlich beraten lässt, setzt er dich vermutlich vor die Tür.

Sobald sich dein Vermieter anwaltlich beraten lässt, setzt er dich vermutlich vor die Tür.

vermutlich...aber auch vermutlich nicht...leider habe ich kein Mieterschutzbuch mehr...da ich seit vielen Jahren kein Mieter bin...ansonsten würde ich Urteile hier posten, das die Kündigung ungerechtfertigt ist.

Aber das kann ihm ja sein Anwalt selber sagen...

0
@tellerchen

Ich hab das dann mal für dich rausgesucht. Das BGB ist hier unmissverständlich: § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB Kündigungsfrist

0
@Sunshine24de

ein guter Anwalt hat mir damals mal gesagt:

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

0

Sechs bis acht Wochen. Denn diese Zeitspanne gilt in jedem Fall als erlaubnisfreier Besuch. Als Richtschnur gilt: Für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen dürfen Mieter und Mieterinnen Menschen in die Mietwohnung aufnehmen, ohne die Vermietenden darüber informieren oder um Erlaubnis fragen zu müssen.

Achtung: Ein Zeitraum von drei Monaten überschreitet in jedem Fall die normale Besuchsdauer und ist daher unbedingt erlaubnispflichtig. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Mieter:innen ihre Vermieter:innen aber bereits um Erlaubnis bitten, wenn die Gäste länger als acht Wochen in der Wohnung bleiben sollen.

0

sollte der Vermieter auf stur schalten, würde ich dir empfehlen das Buch vom Mieterbund zu kaufen und ihm das unter die Nase zuhalten

0
@tellerchen

Im Buch vom Mieterbund wird der Vermieter dann sofort nachlesen, dass er seinen Untermieter im möblierten Zimmer am 15.06. zum Ende Juni vor die Tür setzen kann. Problem mit dem Dauergast ist dann ratz fatz gelöst.

0
@Sunshine24de

"vor die Tür setzen kann" .... das entscheidet nicht der Vermieter...das entscheidet das Kündigungsschutzklage gericht

0
@tellerchen

Ich habe selber als Vermieter von Studenten-WGs erfolgreiche Klagen geführt. In einem möblierten Zimmer hat der Untermieter als Einzelperson keine Chance. Hier gilt der Kündigungsschutz nicht, sondern die verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen. Es muss auch kein Grund angegeben werden. Du bist leider im Unrecht.

0