Besuchsrecht bei möblierten WG-Zimmer?
Hallo!
Ich habe ein dringliches Anliegen. Folgender Sachverhalt: Ich lebe seit Dezember 2021 in einem moblierten WG-Zimmer. Das Zimmer befindet sich im Haus meines Vermieters und ist gleichzeitig Teil seines Haushaltes (keine räumliche Trennung). Ich nutze auch seine Küche und teile mir ein Bad mit einer weiteren Mieterin.
Nun ist es so, dass mein fester Freund seit 2,5 Wochen bei mir zu Besuch ist und noch für einige Zeit sein wird. Heute hat mein Vermieter mich darauf angesprochen, dass ich ihn darüber informieren und um seine Erlaubnis bitten muss. Da es ein "mobliertes Zimmer in seinem Haushalt" ist, gelten dort angeblich andere Regeln. Ich bin der Meinung, ich habe ein Besuchsrecht von 6 Wochen, so wie es bei einer normalen Mitwohnung auch wäre. Im Internet konnte ich nichts dazu finden.
Ist das wahr? Wenn ja, gibt es da einen Gesetzestext zu? Er hat mir auch eine Abmahnung angedroht.
Vielen Dank vorab!
2 Antworten

Du hast zwei Probleme:
1. Wenn es deinem Vermieter nicht gefällt, kann er dein möbliertes Zimmer ohne Angabe von Gründen jeweils zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen.
2. Er kann je nach Größe deiner Mietfläche die Zustimmung verweigern wegen Überbelegung.
Ich würde es in meinem eigenen Haus auch nicht lustig finden, wenn dort auf einmal eine zweite Person in meiner Küche und in meinem Bad rumturnt. Ganz abgesehen von den zusätzlichen Kosten für Wasser, Strom, etc. Du solltest dich schnellstmöglich nach einer neuen Bleibe umschauen. Sobald sich dein Vermieter anwaltlich beraten lässt, setzt er dich vermutlich vor die Tür.

Ich hab das dann mal für dich rausgesucht. Das BGB ist hier unmissverständlich: § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB Kündigungsfrist

ein guter Anwalt hat mir damals mal gesagt:
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"


Sechs bis acht Wochen. Denn diese Zeitspanne gilt in jedem Fall als erlaubnisfreier Besuch. Als Richtschnur gilt: Für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen dürfen Mieter und Mieterinnen Menschen in die Mietwohnung aufnehmen, ohne die Vermietenden darüber informieren oder um Erlaubnis fragen zu müssen.


Achtung: Ein Zeitraum von drei Monaten überschreitet in jedem Fall die normale Besuchsdauer und ist daher unbedingt erlaubnispflichtig. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Mieter:innen ihre Vermieter:innen aber bereits um Erlaubnis bitten, wenn die Gäste länger als acht Wochen in der Wohnung bleiben sollen.

sollte der Vermieter auf stur schalten, würde ich dir empfehlen das Buch vom Mieterbund zu kaufen und ihm das unter die Nase zuhalten

Im Buch vom Mieterbund wird der Vermieter dann sofort nachlesen, dass er seinen Untermieter im möblierten Zimmer am 15.06. zum Ende Juni vor die Tür setzen kann. Problem mit dem Dauergast ist dann ratz fatz gelöst.

"vor die Tür setzen kann" .... das entscheidet nicht der Vermieter...das entscheidet das Kündigungsschutzklage gericht

Ich habe selber als Vermieter von Studenten-WGs erfolgreiche Klagen geführt. In einem möblierten Zimmer hat der Untermieter als Einzelperson keine Chance. Hier gilt der Kündigungsschutz nicht, sondern die verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen. Es muss auch kein Grund angegeben werden. Du bist leider im Unrecht.
Sobald sich dein Vermieter anwaltlich beraten lässt, setzt er dich vermutlich vor die Tür.
vermutlich...aber auch vermutlich nicht...leider habe ich kein Mieterschutzbuch mehr...da ich seit vielen Jahren kein Mieter bin...ansonsten würde ich Urteile hier posten, das die Kündigung ungerechtfertigt ist.
Aber das kann ihm ja sein Anwalt selber sagen...