Besuch in WG vom Partner in Fernbeziehung während Coronazeit?
Hallo zusammen.
Ich (Untermieterin), habe eine Fernbeziehung und würde gerne dass meinen Partner mich für ca. 12 Tage besuchen kann (ab 9.April), da er leider für den ganzen Monat in Kurzarbeit gegangen ist. Vor ein paar Tage wurde schon mit meiner Hauptmieterin und die andere Mitbewohnerin zusammen abgestimmt, dass er von 9. bis 13. mich besuchen könnte, da wussten wir aber gar nichts noch von Kurzarbeit.
Im Bezug diese Kurzfristige Entscheidung seiner Firma, habe ich mal wieder mit beiden Mitbewohnerinnen gesprochen, Situation erklärt, und Bescheid gegeben dass er länger bei mir bleibt. Sie (Hauptmieterin) hat plötzlich die Frage gestellt, ob ich um Erlaubnis anfrage oder wenn ich nur einfach sie wissen lasse. Leider habe ich bis zuletzt mit Ja geantwortet und jetzt meinte sie, dass sie nicht mehr einverstanden ist, nur weil ich nicht deutlich gefragt habe, ob das ok war.
Danach kam eine unangenehme Diskussion und am Ende hat sie (sehr aufgeregt) gesagt, dass es bei WG Regeln im Vertrag schon besprochen wurde, dass ich das untergechrieben habe und wenn ich nicht mehr einverstanden bin dann sollte ich anderes Zimmer irgendwoanders finden weil die WG nicht die richtige für mich war. So habe ich beantwortet, dass ich ja ausziehen möchte.
Als Hinweis:
Im Vertrag steht das folgende: "Die Untermieterin verpflichtet sich an die persönlich besprochenen WG-Regeln zu halten. Ggf. folgt ansonsten eine schriftliche Abmahnung und in der Folge eine Aufhebung des Untermietvertrags."
Es wird aber schriftlich nichts spezifisches entsprechend Besuch beschrieben.
Mein Partner ist schon seit 2 Wochen in Homeoffice, würde selber in eigenes Auto allein fahren und nur einen von seinem Mitbewohnern ist anwesend und auch in Homeoffice.
Meine Frage dann: Kann sie (Hauptmieterin) jetzt mich verbieten, dass mein Partner mich besucht (oder länger bleibt), vllt unter der Corona-Argumentation? Ich vermute dass sie jetzt wütend ist und nicht mehr damit einverstanden ist.
Vielen Dank im Vorraus!
1 Antwort

Das Paradebeispiel einer Nebelkerze:
"Die Untermieterin verpflichtet sich an die persönlich besprochenen WG-Regeln zu halten. Ggf. folgt ansonsten eine schriftliche Abmahnung und in der Folge eine Aufhebung des Untermietvertrags."
Deine nette Mitbewohnern/Hauptmieterin verwechselt eine WG mit einer Erziehungsanstalt. Die ganze Klausel ist eine hohle Nuss, wie aus einem billigen Arbeitsvertrag abgeschrieben.
Als nur die Untermieterin verpflichtet sich auf irgendeinen Scheiss. Die anderen Mitbewohner verpflichten sich auf nichts. Die Klausel ist wegen einseitiger Benachteiligung unwirksam/nichtig.
Es gibt im mietrechtlichen Sinne keine persönliche besprochenen Regel, was sollte das denn sein? Wann wer wann aufs Klo geht .....? Also reine Willkür wie in Eurem Corona-Fall?! Es gibt eine Hausordnung und sonst gibt es gar nichts!
Sie faselt von einer Abmahnung wie ein Chef, der sich nicht anders zu helfen weiß. Man kann ein Untermietvertrag grundsätzlich nicht aufheben, man kann ihn nur kündigen.
Das Besuchsrecht kann sie Dir mietrechtrechtlich nicht verwehren/unterbinden. Da wären sogar mehrere Wochen oder länger möglich.