Besuch in WG vom Partner in Fernbeziehung während Coronazeit?

1 Antwort

Das Paradebeispiel einer Nebelkerze:

"Die Untermieterin verpflichtet sich an die persönlich besprochenen WG-Regeln zu halten. Ggf. folgt ansonsten eine schriftliche Abmahnung und in der Folge eine Aufhebung des Untermietvertrags."

Deine nette Mitbewohnern/Hauptmieterin verwechselt eine WG mit einer Erziehungsanstalt. Die ganze Klausel ist eine hohle Nuss, wie aus einem billigen Arbeitsvertrag abgeschrieben.

Als nur die Untermieterin verpflichtet sich auf irgendeinen Scheiss. Die anderen Mitbewohner verpflichten sich auf nichts. Die Klausel ist wegen einseitiger Benachteiligung unwirksam/nichtig.

Es gibt im mietrechtlichen Sinne keine persönliche besprochenen Regel, was sollte das denn sein? Wann wer wann aufs Klo geht .....? Also reine Willkür wie in Eurem Corona-Fall?! Es gibt eine Hausordnung und sonst gibt es gar nichts!

Sie faselt von einer Abmahnung wie ein Chef, der sich nicht anders zu helfen weiß. Man kann ein Untermietvertrag grundsätzlich nicht aufheben, man kann ihn nur kündigen.

Das Besuchsrecht kann sie Dir mietrechtrechtlich nicht verwehren/unterbinden. Da wären sogar mehrere Wochen oder länger möglich.