Besteuerung Ltd. & Co KG gegenüber Einzelunternehmen von Vorteil?
Hallo,
kennt sich jemand mit der Besteuerung von KGs aus im Vergleich zur Besteuerung von Einzelunternehmen? Es geht konkret darum, dass ich als Einzelunternehmer selbständig als Bauingenieur tätig bin (Umsatz schwankend, ca 60-80.000€).
Hier habe ich nun einen interessanten Artikel gelesen: https://staatenlos.ch/limited-co-kg-gruenden/
Mein Steuerberater war nicht so begeistert aber hat sich bisher nicht groß dazu geäußert. Was sagt ihr dazu? Laut diesem Blog-Artikel würde die Gewerbesteuer komplett wegfallen und es gäbe quasi keine Nachteile für mich (außer evtl. die in dem Zuge leicht steigende Einkommenssteuer weil der Kosten-Punkt Gewerbesteuer wegfällt)...
Dort wird in der Berechnung davon ausgegangen, dass man einmalige Kosten in Höhe von 725€ und jährliche Kosten in Höhe von ca 300€ hätte. Dazu noch ein Notar-Termin. Wenn dafür jährlich 4-5.000€ Gewerbesteuer wegfallen... Als KG muss ich mich allerdings selbst anstellen, Lohnsteuer und so Dinge wie SOKA-Bau-Beiträge zahlen richtig?
Hoffentlich kann mir hier jemand helfen, das wäre wirklich interessant - habe das Gefühl das Finanzamt frisst mich auf... Oder wäre eine andere Unternehmensform anzuraten?
Vielen Dank!!
2 Antworten

Diese Konstruktion bietet Dir keinen Vorteil.
Der dort genannte Vorteil (Freibetrag beim Gewerbeertrag von 24.500,-) hast Du als Einzelunternehmer ebenso. Ausserdem wird die Gewerbesteuer bei Dir gem. § 35 EStG angerechnet (Gewerbesteuermessbetrag *3,8).
Das was im Artikel steht, gilt für Leute, die ihr Geschäft als z. B. GmbH betreiben.
Alle dort genannten Vorteile (ausser der HAftungsbeschränkung) hast Du schon.
Aber warum überhaupt Gewerbesteuer. Ein beratender Bauingenieur ist Freiberufler (Katalogberuf § 18 EStG) und zahlt keine Gewerbesteuer.

Seit es die UG gibt, sehe ich keinerlei Vorteil für die Gründung einer Ltd. Nur Nachteile, was die Handhabung in UK betrifft.
Die Gewerbesteuer fällt nicht weg, sie entsteht überhaupt erst durch dieses Konstrukt (siehe wfwbinder zum "Katalogberuf"). Sofern du als Kommanditist nicht selbst auch Geschäftsführer bist, ist die KG gewerblich geprägt und damit werden die eigentlich freiberuflichen Einkünfte gewerblich.
Die Gewerbesteuer fällt nur auf der Ebene der UG weg, da die Anteile am Gewinn der KG vom Gewerbeertrag abgezogen werden. In der Folge ist nur die KG gewerbesteuerpflichtig. Der Freibetrag steht ihr aber trotzdem zu.
Daneben hast du dann mit so Freuden zu tun wie Sonderbilanzen, Feststellungserklärung, GewStE und UStE für die KG und KStE, GewStE, UStE für die KapGes. Und erst dann kannst du mit deiner Einkommenssteuer anfangen. Also sieben Steuererklärungen, wo du jetzt nur zwei benötigst.
Darüber hinaus gibt es doppelt Bedarf für eine doppelte Buchführung (nämlich für die KapGes und für die KG) bis hin zu doppelter Offenlegungspflicht und erhöhten Pflichten als Geschäftsführer der KapGes.
Die veranschlagten Kosten dürften - ohne dass ich den Link besuche - lediglich die KapGes betreffen. Im Übrigen entstehen mindestens dieselben Kosten bei der KG wie jetzt für dich als Einzelunternehmer.
Dass der Steuerberater nicht begeistert ist, spricht für ihn. Er könnte seine Umsätze an dem Konstrukt vervielfachen, ohne dass du einen Nutzen hättest.
Dass er gewerbliche Einkünfte für dich erklärt, ist eher verstörend.