Besteht ein Pflichtteilanspruch unter Cousinen, wenn nur eine Cousine Alleinerbin ist?
Meine Cousine ist verstorben, sie war ledig und hatte keine Kinder, ihre Eltern leben auch nicht mehr. Wir sind insgesamt fünf Cousinen, sie hat jedoch nur eine Cousine als Alleinerbin eingesetzt. Sie hinterlässt ein Haus und 2 Bauplätze. Sind die anderen Cousinen Pflichtsteilberchtigt oder gehen sie leer aus ?
3 Antworten
Noch mal klar und deutlich: Es gehen gehen leer aus, die nicht als Erbe eingesetzt wurden. Cousins und Cousinen gehören nicht zum ersten Verwandschaftsgrad und sind somit auch nicht pflichtteilberechtigt.
Ein sogenanntes gesetzliches "Pflichtteil" unter Cousin/Cousinnen gibt es nicht !
Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmt das BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html
Cousinen sind es nicht.
Meine verstorbene Cousine hat nur noch ihre Cousinen als nächste Verwandten
Das spielt doch keine Rolle. Die Cousine hat eine davon als Erbin eingesetzt. Da die anderen Cousinen nicht als Erbe eingesetzt wurden und ihnen auch kein Pflichtteil zusteht, gehen sie leer aus.
Kurz, knapp, perfekt, Da kann man sich jede Ergänzung ersparen.