Besser Zusammen- oder Einzelveranlagung für die Steuererklärung?
Ich habe einen Steuerschätzbescheid des Finanzamts für meinen 2017 verstorbenen Vater bekommen. Er war in 2. Ehe verheiratet, er und seine (noch lebende) Frau hatten in ihrem Ehevertrag auf gegenseitiges Erbrecht verzichtet, sie ist also keine Erbin. Erben sind mein Bruder und ich.
Ich möchte jetzt noch eine Steuererklärung für ihn einreichen. Ich weiß nicht, ob ich besser Einzel- oder Zusammenveranlagung wählen soll. Ich habe gelesen, daß Steuererstattungen zur Erbmasse gehören, woraus ich schließe, daß eine Erstattung nur mir und meinem Bruder zustehen würde. Ich nehme an, bei einer Einzelveranlagung wäre seine Frau "raus aus der Rechnung".
Ich frage mich aber, wie es damit bei einer Zusammenveranlagung aussehen würde. Würde seiner Frau dann automatisch ein Teil einer Erstattung zustehen, wenn ja, zu welchem Anteil? Oder würde sie trotzdem nur den Erben zustehen?
1 Antwort

Die Steuererstattung würde anteilig auch der Ehefrau zustehen. In welchem Anteil kommt darauf an, wer welche Steuerfestsetzung hat und wer welche Vorauszahlungen darauf geleistet hat. Ein/e Steuerberater/in kann weiterhelfen.

Ok. Ich bin mit einer Steuerberaterin in Kontakt, habe bisher keine Antwort von ihr dazu bekommen. Ich bleibe mal weiter dran, schätze ich. Danke für die Antwort!