Bescheinigung nach § 92 EstG für BAFÖG-Antrag?

1 Antwort

Da es sich dabei um eine Bescheinigung des Altersvorsorgevermögens handelt, kann es am Rentenbezug liegen. Vielleicht mal beim BAföG-Amt nachhaken, ob es die Bescheinigung noch braucht, wenn schon Leistungen aus der Riester-Rente bezogen werden.