Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme(BVB), Hartz IV trotz BAB?
Hallo,
Ich habe schon alles durchforstet, aber finde leider nichts auf meine Situation zutreffendes.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich war bis zur Geburt meines Kindes berufstätig, mein Vertrag ist ausgelaufen und nun möchte ich nach der Elternzeit in einer BVB meinen Hauptschulabschluss nachholen. Die Berufsberaterin teilte mir mit, dass ich Berufs-Ausbildungs-Beihilfe (BAB) beantragen müsste.
Das deckt jedoch leider nicht meine Kosten.
Ich bin alleinerziehend mit eigener Wohnung.
Ist eine Aufstockung durch Hartz IV möglich?
Vielen Dank im Voraus :)
1 Antwort
Du hättest dann Anspruch auf BAB
damit Du eine grobe Vorstellung von der Größenordnung bekommst :
https://www.arbeitsagentur.de/datei/Merkblatt-BAB_ba013469.pdf
für Dein Kind besteht Anspruch auf väterlichen Unterhalt ersatzweise auf Unterhaltsvorschuß und Kindergeld - ergänzend auch auf Leistungen nach SGB II - oder aber falls es ausreicht Wohngeld und auf Kinderzuschlag - trotzdem Anspruch auf das Teilhabepaket :
Sprich .....
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
- eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
- der persönliche Schulbedarf (insgesamt 154,50 Euro je Schuljahr),
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
- Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).
.
Soweit Du U25 bist ..... besteht auch für Dich Anspruch auf Kindergeld.