Rechnet sich Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung mit geringem, jedoch steuerpflichtigem Einkommen und längerem Arbeitsweg neben Witwenrenten?
Mein Mann verstarb im Januar 2017 als Altersrentner. Ich selbst bin seit Februar 2017 arbeitslos, nachdem ich vorher einer für mich abgabefreien 450,-€-Minijob hatte und davor ebenfalls viele Jahre leider auch nur Minijobs zwischen Arbeitslosenzeiten ausübte. Arbeitslosengeld erhalte ich deshalb nicht und Sozialleistungen wollte ich nicht entgegennehmen, obwohl fast der gesamte Betrag meiner Witwenrenten i. H. v. monatl. derzeit 879,85 € (= 986,93 € brutto) von der DRV sowie 201,82 € (= 246,58 € brutto) von der VBL für Hypothekenverpflichtungen „draufgeht“, sodass ich fast nur von einer bald aufgebrauchten Rücklage für eigentlich eine andere Zahlungsverpflichtung lebe. Nun habe ich überraschend endlich ein Arbeitsangebot erhalten, welches mich in Bezug auf die Arbeit (da in meinem elernten Beruf) sehr interessiert. Die Haken an der „Sache“ sind allerdings, dass das Gehalt aufgrund der niedrigen Stundenanzahl sowie vorerst nur des Mindest-Stundenlohnes wegen sich nur zwischen ca. 480,— und 560,-- € brutto eventuell zuzüglich eines und dann sicherlich nur sehr geringen Weihnachtsgeldes bewegen würde und dass die Arbeitsstätte ca. 40 km von meiner Wohnung entfernt liegt (was mich nach meiner groben Schätzung bei einer mir angebotenen 4-Tage-Woche ca. 180,-- € monatlich an Benzingeld kosten würde). Nun grüble ich sehr intensiv, ob sich die Tätigkeit für mich überhaupt rechnen würde, da ich vollkommen „im Dunkeln tappe“ bezüglich meiner Abzüge für meine dann gegebenenfalls insgesamt drei Einkommensarten. Ich weiß lediglich durch das Finanzamt, dass ich auch in 2018 noch nach Steuerklasse 3 versteuert werden würde (was ja für das Sterbejahr des Ehepartners und dessen Folgejahr gilt) und von der Rentenberatungsstelle meiner Stadtverwaltung, dass ich sogar noch erheblich mehr verdienen dürfte, ohne eine Kürzung der Witwenrenten befürchten zu müssen. Mehr konnte oder wollte man mir allerdings bei beiden Stellen nicht mitteilen.
Könnte mir freundlicherweise jemand „sagen“, mit welchen Abzügen ich insgesamt zu rechnen hätte und außerdem, ob ich meine Fahrtkosten überhaupt beim Finanzamt geltend machen könnte -am liebsten natürlich noch im Voraus ? Ich persönlich vermute nämlich, dass ich eventuell gar keine oder nur wenig an Steuern zu entrichten hätte (insbesondere wegen der Steuerklasse 3) und deshalb auf den Fahrtkosten „sitzen bleiben“ könnte, dafür aber von mir überhaupt nicht einsehbar hohe Sozialabgaben zu leisten hätte (Von Abzügen in die Rentenkasse sowie in die Arbeitslosenversicherung würde ich selbst nämlich aus bestimmten Gründen überhaupt nicht profitieren.). Falls wichtig zu wissen: Ich wohne in Schleswig-Holstein, gehöre keiner Kirche an und habe ein erwachsenes Kind, für welches ich kein Kindergeld mehr beziehe.
Über Antwort/-en dazu würde ich mich sehr freuen und bedanke mich dafür schon einmal im Voraus !