Bereitschaft in der Pflege in einer Privaten Einrichtung?

3 Antworten

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hast Du einen Rechtsanspruch darauf, dass Deine volle Arbeitszeit, einschließlich Bereitschaftsdienste, bezahlt werden. Auch reine Bereitschaft muss bezahlt werden, wenn auch nicht unbedingt so hoch, wie die normale Arbeitszeit. Mindestens aber mit dem Mindestlohn. Statt der Bezahlung kann auch ein Ausgleich in Freizeit erfolgen.

Du solltest mit Deinem Arbeitgeber offen sprechen. Sage ihm, wenn er nicht auf Deine Forderungen eingeht (Bezahlung oder Freizeitausgleich), dann wirst Du Dir eine andere Arbeit suchen müssen.

Derzeit ist es leicht, eine Arbeit in der Pflege in anderen Einrichtungen zu finden. Deshalb wird Dein Arbeitgeber einlenken.

Wie AndiRat bereits schreibt, hast du Anspruch auf vollen Ausgleich aller geleisteten Stunden in Bereitschaft. Ich empfehle dir, den Arbeitgeber schriftlich mit Zustellnachweis aufzufordern, die lt. Arbeitsnachweis angefallenen Stunden zu bezahlen. Tut er das nicht, solltest du zum Arbeitsgericht gehen und es einklagen. Das Arbeitsgericht hat für sowas eine Rechtsberatungsstelle.

Solchen Ausbeutern muss man Einhalt gebieten. Eine andere Pflegestelle wirst du mit Leichtigkeit finden.

ich würde dir raten... melde dich krank und bewirb dich woanders...möglichst in einem kirchlichen Pflegeheim...da ist es meistens besser als in einem, was nur für die Aktionäre Geld bringt

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