Bereits bezahlte Rechnung als Eigenkapital?

1 Antwort

Eidechse

Ebenso wie ein aus Eigenmitteln bereits bezahltes Baugrundstück als Eigenkapital-Ersatz zählt, gehören aus eigener Tasche bereits erfolgte Zahlungen auf anfallende Baunebenkosten, wie z.B.Architektengebühren, zum Eigenkapital.

Perfekt, vielen Dank!

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