Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben?
Hallo,
ohne dass die Einträge geändert wurden, habe ich beim Elster in zwei probeweise erstellten Berechnungsdokumenten (vor dem Absenden der Steuererklärung) im Abschnitt "beschränkt abziehbare Sonderausgaben" unterschiedliche Daten vorgefunden. Wieso? Hier sind die Unterschiede:
Fall 1)
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 9.462
davon 88 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.327
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . -4.731
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.596. . . 3.596
Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 3.562
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 692
ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . -3.449
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 805 . . . 805
weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 635
Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.440
davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.440
Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . 5.036. . . . -5.036
Fall 2)
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 9.462
davon 88 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.327
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . -4.731
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.596. . . 3.596
Beiträge zur Krankenversicherung
inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . 3.562
ab Kürzungsbetrag nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . -142
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.420
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 692
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . 4.112. . . 4.112
Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . 7.708. . . . -7.708
Den Hauptunterschied sehe ich in der Zeile (Fall 2) "Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG". Wieso steht das hier und nicht oben, wenn meine Beiträge gleich geblieben sind (keine Änderungen habe ich inzwischen eingetragen)?
Weiß das jemand? Danke!
1 Antwort
Egal was am Ende rauskommt, die Berechnung findet immer nur ein Mal statt! Du musst die Steuerberechnung zwei Mal gestartet haben, um zwei Ergebnisse zu bekommen.
Um welches Jahr geht es denn?
Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich entweder um die Berechnung für verschiedene Jahre handelt, oder Du irgendwo eine Änderung vorgenommen hast, die auch aus der restlichen Steuerberechnung zu ersehen ist.
Um 2019. Aber ich habe nun bemerkt, dass ich aus irgendeinem Grund ins Feld "Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge" eine Summe auf über 3000 EUR eingetragen habe, weiß nicht weshalb und was ich damit genau meinte. Ich lerne noch. Aber wie das dorthin gelangt ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall wurde mir nichts zurückerstattet. Danke vielmals!