Bekommt Arbeitgeber mit wenn ich ein Nebengewerbe habe?

2 Antworten

Du bist verpflichtet eine gewerbliche Tätigkeit dem Arbeitgeber zu melden.

Dann stellt sich die Frage, mit wem willst Du die Personengesellschaft gründen?

Eine Lösung wäre, das Ihr keine Personengesellschaft gründet, sondern z. B. eine UG. Wenn der andere dann den Geschäftsführer macht, wäre Deine Beteiligung nur Vermögensverwaltung, weil der Gesellschafter einer UG/GmbH kein Gewerbetreibender ist.

Das weiß ich, aber es nutzt nichts. Der Ausbilder ist der festen Überzeugung, dass es die Auszubildenden überfordern würde.

Was aber wirklich Quark ist. 

Die würde ich gerne mit einem Freund gründen, weil er sehr gute Kenntnisse in Programmieren hat. 

Wird das dem Arbeitgeber gemeldet? 

Vielleicht reicht es ja das Gewerbe für eine Zeit lang geheim zu halten und nach den Prüfungen habe ich ein Argument, da die wahrscheinlich sehr gut ausfallen werden.

Nein, es wird dem AG nicht gemeldet.

Aber - man hat schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen - heisst, wenn er es doch irgendwie erfährt, dann schreibst Du keine Prüfungen. 

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@correct

Kann er es aber nicht durch die Krankenkasse oder das Finanzamt erfahren? 

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@IchFrageGern

Wie willst Du ein Gewerbe ausüben, wenn Du weder lesen noch logisch denken kannst. 

Die KK weiss nichts davon und das Finanzamt hat das Steuergeheimnis.

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