Hallo Zusammen,
ich bin mittlerweile 26 Jahre. Bin seit dem 1. Oktober als Vollzeitarbeitskraft nach meinem Studium eingestellt. Ich weiß, solange man in der Ausbildung (Studium) ist, bekommt man bis zum 25. Lebensjahr + die 9 Monate aufgrund der Zivildienstzeit das Kindergeld ausgezahlt. Im November 2011 bin ich 25 geworden, d.h. ich hab Kindergeldanspruch bis August 2012. Jetzt meine Frage, bin seit dem 28.02.2012 exmatrikuliert. Habe meinen Bachelor gemacht und konnte nur im Folge Wintersemester 2012/13 meinen Masterstudiengang fortsetzen, d.h. ich hatte ein Wartesemester (nicht eingeschrieben). Dadurch,dass ich es doch versucht habe mich zu bewerben hat es folglich geklappt einen Arbeitsplatz zubekommen! Somit studiere ich nicht weiter wie vorher geplant gewesen. Muss das Kindergeld im Zeitraum März 2012 bis August 2012 jetzt zurückgezahlt werden??? Das wären 1080€ (6 x 180€), also eine Menge Geld!
Als Kurzinfo noch; in Absprache mit der Familienkasse im Frühjahr 2012, hat man in diesem Wartesemester (sprich SS2012) weiter Anspruch auf Kindergeld (in meinem Fall bis August 2012), wenn man beweisen kann, dass die Wiederaufnahme des Studiums nur im Wintersemester möglich wäre. Nur zählt es als Wartesemester also als Fortsetzung der Ausbildungszeit,wenn ich nicht mehr eingeschrieben bin bzw ich einen Job finde und nicht weiter studiere? Hätte nämlich die FH wechseln müssen, um meinen Masterstudiengang zu beginnen.
Hoffe Ihr könnt mir helfen :)
LG Mike
... genauso wie Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft.
Aber von schädlichen Einkünften ist erst die Rede, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt.