Bekomme nach 8 Monaten plötzlich kein BAB mehr (RÜCKZAHLUNG) was steht mir dann zu?

2 Antworten

Ohne Grund wurde das BAB definitiv nicht gestrichen. Du müsstest Post bekommen haben, in der der Grund aufgeführt ist. Wenn du jetzt zurückzahlen musst, klingt das für mich sehr danach, als dass du falsche Angaben gemacht hast bei deinem Antrag (Absicht oder nicht sei mal dahin gestellt) oder dass sich vor ein paar Monaten etwas bezüglich deines Einkommens oder Notwendigkeit der eigenen Wohnung o.ä. etwas geändert hat, was du dem Bundesamt nicht gemeldet hast und die haben das jetzt spitzbekommen und wollen ihr Geld, was sie dir in den letzten Monaten überwiesen haben, ohne dass es dir zustand, zurück.

Zum Thema weitere Förderungen fiele mir da nur noch das Wohngeld ein, das setzt aber voraus, dass dir das BAB komplett gestrichen wurde. Wenn beim BAB nur die Höhe der Hilfe gesenkt wurde, dann hast du kein Recht auf Wohngeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Um es einmal klar auszudrücken, um BAB zu bekommen hast Du einen Antrag gestellt und Sicher auch Angaben zu Deiner Ausbildungsvergütung emacht, sowie Angaben zu dem Einkommen Deiner Eltern. Dir liegt auch sicher ein Bewilligungsbescheid vor, in dem Dir die monatliche Förderhöhe mitgeteilt wurde.

Und jetzt hast Du sicher einen Bescheid bekommen, in dem niedergelegt wurde, warum Dir die Förderung in der Vergangenheit nicht zugestanden hat. So mir nichts - dir nichts - wird keine Förderung gestrichen oder gar zurückgefordert.

Nenne alle Fakten, dann bekommst Du hier auch sicher guten Rat.

Förderungen durch das Amt werden gestrichen, wenn sich die Situation so verändert hat, dass man keine eigene Wohnung mehr benötigt. Oder das Amt hat herausgefunden, dass es Zahlungen gegeben hat, die dem Fragesteller nicht zustehen. Heißt: Zusätzliches Taschengeld von Oma oder Opa, größere Geldeinnahmen von sonst wem. Solche Leute brauchen auch keine Beihilfe. Die ist nämlich für Azubis gedacht, die auf Grund ihrer Ausbildung eine eigene Wohnung benötigen (mehr als 2 Stunden Fahrtzeit pro Strecke) und deren Eltern oder Verwandte nicht über das nötige Geld verfügen um genug Unterhalt zu zahlen.

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