Bekomme ich trotz 450€ Job das Kindergeld gezahlt?
Hallo, ich bin 21 und arbeitsuchend gemeldet. Ich wohne bei meinem Vater und bekomme Kindergeld. Darf ich zusätzlich einen 450€ Job annehmen ohne, dass das mit der Krankenkasse verrechnet wird?
2 Antworten
Ab 21 ist lediglich "arbeitssuchend" keine Anspruchsvoraussetzung mehr für das Kindergeld. Das heißt, deine Eltern würden momentan zu Unrecht Kindergeld beziehen und das würde bei der nächsten Überprüfung zurückgefordert werden.
Wärest du ausbildungssuchend bzw. in einer Ausbildung, wäre der Kindergeldanspruch bis max. 25 Jahre gegeben.
Das Kindergeld bekommst nicht Du, sondern Dein Vater. Ein Minijob den Du ausübst bleibt unberücksichtigt, jedoch entfällt das Kindergeld, sobald Du einen Voll- oder Teilzeitjob gefunden hast oder das 25. Lebensjahr überschreitest.