Bekomme ich Schadensersatz für einen falschen Schufa-Eintrag?
Wenn ich einen falschen Schufa-Eintrag habe, und mir deswegen beruflich ein Geschäft durch die Lappen gegangen ist, kann ich Schadensersatz verlangen? Wenn ja, bei der Schufa oder bei dem, der den Eintrag erwirkt hat?
3 Antworten

Nein - von der Schufa schon mal gar nicht! Es wird darauf hinauslaufen, dass das Institut, welches den fehlerhaften Eintrag veranlasste regresspflichtig wäre.
Allerdings wärst du als Geschädigter auch in der Beweispflicht, dass dir das Geschäft überhaupt und zweitens explizit durch den Eintrag entgangen ist (Was praktisch unmöglich ist...)

Wenn es einen alschen Schufa Eintrag gibt, dann ggf. gegen den, der diesen Eintrag erwirkt hat.
Also gegen die Bnk, die eine Kontokündigung gemeldet hat, obwohl es eine Kontoauflösung war, oder gegen den, der einen nicht existenten Mahnbescheid eintragen ließ.

Wenn dir durch diesen Eintrag ein finanzieller Schaden entstanden ist, so kannst du gerichtlich gegen den Eintragsteller vorgehen. Ob du Schadensersatz bekommst oder nicht hängt dann - wie immer bei rechtlichen Fragen - von der genauen Situation ab.