Bekomme ich ein Darlehn als sozialhilfe empfänger für neukauf einer Waschmaschine?

6 Antworten

Hallo,

in der Regel werden solche Darlehen immer bewilligt. Wer weiß was dem Bearbeiter quer lag, falscher Tag ? ;-)

Deshalb, grundsätzlich gilt deshalb in solchen Fällen:

Keine telefonischen Anfragen, sondern Anträge immer schriftlich einreichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich zum nächstmöglichen Termin ein Darlehen in Höhe von .........Euro für..............

Begründung:

( begründe warum das Darlehen dringend benötigt wird - z.B. wie schon oben in deiner Frage)

(achte darauf, es muss keine Marke sein !)

Ich bitte Sie, meinen Antrag auf ein Darlehen zeitnah zu bewilligen.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

....... nun heißt es abwarten !

So ein Antrag wird nicht in der Regel, sondern manchmal positiv verbeschieden.

In der Regel mag Dir evtl. so vorkommen - aber in der gesamten BRD ist es eben anders.

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@cats123

" Soweit ein „Ansparen“ aus den Regelleistungen/-sätzen nicht möglich war und der Bedarf aus dem Vermögen nicht gedeckt werden kann, kann dieser zusätzliche Bedarf nach § 24 Abs. 1 SGB II und § 37 Abs. 1 SGB XII jedoch im Wege eines Darlehens übernommen werden. "

Soviel zur Theorie !

Es ist natürlich wie so oft eine *Ermessensentscheidung*, insofern hast du schon recht.

Wenn aber die "Chemie" zwischen Sachbearbeiter und Antragsteller stimmt, wird dem Antrag (bei uns !) in der Regel entsprochen. Viele Bearbeiter haben ein Herz und können sehr gut "die Spreu vom Weizen trennen".......und entscheiden, bei wem ein solcher Antrag aus Kulanz genehmigt werden kann.

Ob es nun ein (preiswertes) neues oder ein gebrauchtes Gerät (Ebay oder aufgearbeitetes vom Fachgeschäft) bleibt dahingestellt, die Rückzahlung bleibt e' beim Antragsteller.

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@Gaenseliesel

Viele Bearbeiter haben vor allen Dingen Vorgesetzte und schlechte Erfahrungen.

Da ist für Herz kaum Spielraum.

So manchem Bedürftigen habe ich mit Behördensachen geholfen.

Jetzt tue ich dies kaum noch - rate mal warum.

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@cats123

so hat wohl jeder seine Meinung. Ich habe ehemalige Kolleginnen im Freundeskreis, die hier im Jobcenter tätig sind, da ist auch Hartz4 oft ein Thema. Daher weiß ich, was u.U. alles so machbar ist.

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@Gaenseliesel

Natürlich gibt es einen Ermessensspielraum - aber so wie Dir das evtl geschildert wird oder wie Du Dir das vorstellst, ist das nicht.

Das ist keine Meinung, sondern ganz klar an Vorschriften festzumachen.

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@Gaenseliesel

Das ist mal wieder sehr einsichtig - die anderen Antworten zeigen ja, dass Du einfach nicht auf der Spur bist.

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@cats123

Ach ja ? Dann lies noch einmal alle Antworten ganz in Ruhe !

.......und nerv nicht weiter !!!!!

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@Gaenseliesel

Wenn´s Dich nicht nervt -

"Einen Anspruch auf ein Darlehen hast Du m.W. nicht. Der zugrundeliegende Paragraf ist der 37 Abs. 1 SGB XII, und eine Waschmaschine ist kein sog. "unabweisbar notwendiger Bedarf"." -

siehe oben !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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@cats123

https://www.hartz4.org/zuschuss/

  • Ein Hartz-4-Zuschuss für eine Waschmaschine ......
  • Müssen Betroffene eine kaputte Maschine ersetzen, können sie jedoch einen Antrag auf ein Darlehen stellen. Selbiges gilt für einen Hartz-4-Zuschuss für Möbel.

.........nur deshalb ist das Thema für mich beendet, weil ich ganz einfach r e c h t habe !

Ich möchte mich nicht weiter mit dir streiten, das ist mir zu niveaulos und führt zu nichts.

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Es gibt einen Anspruch auf Darlehen, allerdings unter Voraussetzungen:

https://www.hartziv.org/hartz-iv-darlehen.html

Was Du hier nicht schreibst ist insbesondere, wie lange Du schon Leistungsempfänger bist. Das könnte nämlich den Ermessensspielraum einengen.

Ich phantasiere mal: Du beziehst seit 10 Jahren ALG 2. Da könnte man Dir vorhalten, Du hättest schon lange auf die neue Maschine ansparen können und müssen.

Im übrigen der Hinweis, dass die Ablehnung der Darlehensgewährung ein Verwaltungsakt ist. Wenn der nicht angefochten wird, ist er bestandskräftig. Also unbedingt auf Fristwahrung achten.

Heute habe ich auch eine offizielle Quelle gefunden, wonach eine Waschmaschine unabweisbarer Bedarf ist.

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Eine günstige Waschmaschine z.B. von Hanseatic, Bauknecht oder Beko gibt es bereits für rund 200 €. Diese Summe sollte man mit Disziplin auch bei Bezug von Sozialleistungen im Laufe der Zeit ansparen können.

Um als Single mit dem zu geringen Regelsatz auch noch etwas anzusparen, dazu gehört schon enorm viel Disziplin. Schon allein wenn man bedenkt, wie die Stromrechnungen am Regelsatz nagen ...

Oder bist Du Single und lebst vom Regelsatz und kannst monatlich etwas ansparen?

Blöd ist aber ja auch, wenn plötzlich so eine Waschmaschine kaputt geht, und trotz aller Disziplin reicht das Angesparte bei weitem nicht für eine neue Waschmaschine ... Dann hilft ja tatsächlich nur ein Darlehen vom Amt.

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@cyracus

Merkwürdigerweise reicht es bei etlichen Hartz4-Empfängern offensichtlich auch für Zigaretten welche bekanntlich ebenfalls teuer sind.

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@lohepudel

Im Focus steht doch Fragesteller mit seinem Waschmaschinen-Problem und nicht allgemeines Hartz IV- und Sozialhilfe-Bezieher-Bashing.

Willst Du mit Deinem Kommentar Fragesteller ehrabschneidend unterstellen, den knappen Regelsatz für Drogen zu verschleudern?

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Einen Anspruch auf ein Darlehen hast Du m.W. nicht. Der zugrundeliegende Paragraf ist der 37 Abs. 1 SGB XII, und eine Waschmaschine ist kein sog. "unabweisbar notwendiger Bedarf".

Zudem würde wohl ohnehin nur der Betrag für ein gebrauchtes Gerät als Darlehen bewilligt werden, ich las etwas von 125,-€.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__37.html&ved=2ahUKEwisq8jIsenhAhUP16QKHc20DegQFjAAegQIARAB&usg=AOvVaw3ybJ0kN12vMNrQ-Q-ZAcgr

Zum unabweisbaren Bedarf https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.n-tv.de/politik/Ohne-Brille-und-Waschmaschine-article730314.html&ved=2ahUKEwj_wMCbsunhAhUH66QKHfM0A1wQFjAGegQICBAB&usg=AOvVaw19VIy_6j8NV_Wz7nlAG52f

Da heisst es leider wohl wirklich, zwei oder drei Monate auf ein gebrauchtes Gerät zu sparen und solange zum Waschcenter zu latschen oder bei Freunden/Nachbarn zu waschen.

Blöd ist das natürlich. Und anschliessend solltest Du auch weiter sparen für den Zeitpunkt, an dem das gebrauchte Gerät seinen Geist aufgeben wird. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen (und nicht ich).

Es war ja abzusehen, dass das Ding irgendwann mal kaputt geht - und es war Zeit genug, für eine neue zu sparen.

Ein Darlehen steht Dir nicht zu - es kann Dir gewährt werden.

Sprich doch mal mit dem Sachbearbeiter.