Bekomme ich die von mir hinterlegte Mietkaution zurück, wenn nur ich aus der Wohnung ausziehe?
Mann und Frau (nicht verheiratet) leben seit ca. 8 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung. Die Mietkaution hat die Frau in Form eines Sparguthabens bei der Bank gestellt. Nun trennen die beiden sich, die Frau zieht aus, der Mann bleibt in der Wohnung. Der Vermieter will der Frau den Wisch für das Auflösen des Sparguthabens nicht unterschreiben. Er ist der Meinung das sei eine Sache zwischen der Frau und ihrem Ex-Partner. Der Ex-Partner ist nicht bereit, der Frau den entsprechenden Betrag auszuzahlen. Wie sieht es hier rechtlich aus?
1 Antwort
Rechtlich sind es zwei Verträge. Der Vermieter hat einen Mietvertrag. Wenn der Mit der Frau ist, muss sie kündigen und gemeinsam mit dem Mann ausziehen. Dann bekommt sie die Kaution zurück.
Lautet der Mietvertrag auf beide, kann sie ausziehen und sich aus dem Mietvertrag entlassen lassen, aber der Vermieter braucht ihr nciht die Kaution zurück zu geben, weil die ja für den Mietvertrag, der dann allein mit dem Mann besteht, gültig ist.
Der zweite Vertrag ist der zwischen dem Mann udn der Frau. Nämlich die Vereinbarung gemeinsam eine Wohnung zu nehmen. Die frau hat dort die kaution eingebracht. Nun wird dieser Vertrag aufgelöst. Da das Ganze nur mündlich abgesprochen war (nehme ich mal an), wird für diesen Fall keine Regelung getroffen worden sein. Also besteht nur die Chance den Mann auf Zahlung zu verklagen wegen wegfall der Geschäftgrundlage (gemeinsame Wohnung ist aufgehoben).