Bekomme ich den Kinderfreibetrag wenn mein 23 J. Kind( das von mir Unterhalt bekommt ) im EU Ausland lebt und es kein Kindergeld bekommt?
Kind lebt im EU Ausland und hat dort bis jetzt studiert, nun das Studium abgebrochen hat und somit gibt es kein Kindergeld mehr. Da sie von mir aber Unterhalt bekommt, erhalte ich dass noch den Kinderfreibetrag auch wenn sie gerade nicht studiert? D.h. darf ich die 0,5 Freibetrag den ich habe behalten?
Nächste Frage: Muss meine Tochter den Unterhalt den ich ihre zahle als Einnahmen versteuern ? Vielen Dank
3 Antworten

Wie @betroffen schon richtig schreibt ist Kinerfreibetrag mit dem Kindergeld weg.
Dafür kannst Du jetzt aber ggf. die gezahlten Beträge bis zur Höhe von 8.820,- Euro + Krankenversicherungsbeitrag gem. § 33 a, Abs. 1 EStG abziehen.
Unterhalt ist kein Einkommen (passt in keine Einkunftsart).

Du hast vollkommen Recht, ich wollte auch nur den Höchstbetrag dokumentieren.

Du solltest auch prüfen, ob überhaupt noch eine Unterhaltspflicht besteht. Ich kenne hier nur die Regel: keine Ausbildung - kein Unterhalt.
So ein Studienabbruch fällt ja auch nicht vom Himmel. Da hätte man sich auch einen Job für die Finanzierung des Lebensunterhalts suchen können.
Bin mir nicht sicher, ob deine Tochter wieder Kindergeld bekommt, wenn sie sich in Deutschland als arbeitssuchend meldet.

Wenn Du keinen Kindergeldanspruch mehr hast, fällt auch der Kinderfreibetrag weg. Er gilt also noch für 2017, aber 2018 ist er futsch.
Nicht immer. Man muss die Opfergrenze beachten.